Wenn die Grundstücksgrenzen nicht mehr ersichtlich sind oder Zweifel an der Richtigkeit auftauchen, helfen wir gerne. Wir erheben im Zuge der Grenzfeststellung den Stand der Katastermappe und aller alten Unterlagen. Eine Voraufnahme und nachfolgende Absteckung der Grenzpunkte in der Natur geben Auskunft über den Stand des Grenzverlaufes. Hierzu ist das Einverständnis aller Betroffenen vor der Vermessung notwendig. Lediglich ein Gerichtsurteil (gerichtliche Grenzfeststellung) kann einen Grenzverlauf "aufzwingen".
Abfragen aus der Grundstücksdatenbank (GDB)
Unser Büro hat Zugang zur GDB des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen. Aus dieser Datenbank können sämtliche Informationen zu Grundstücken abgerufen werden. Das sind Daten über Eigentümer, Einlagezahl, Fläche, Planausschnitte aus der digitalen Katastermappe.