Nicht immer ist "Jedermann" Profi in Grundstücks- und Bebauungsangelegenheiten.
Wenn also Flächenwidmung, Straßenfluchtlinie und Dienstbarkeiten (Servitut) nicht
zu Ihrem unmittelbaren Wissensgebiet gehören, sollten Sie einen Fachmann befragen.
Wer möchte schon anlässlich einer Bauverhandlung feststellen, dass ein Nachbar die Grundgrenze beeinsprucht. Oder ein Veräußerungsverbot auf Grund einer grundbücherlichen Eintragung besteht.
Hier versuchen wir mit Ihnen die optimalen Lösungen im Umsetzten Ihrer Wünsche zu finden.

Um das Kennenlernen Ihrer Wünsche zu erleichtern ist das Erstgespräch kostenlos.